- Interessenvertretung
- ◆ In|ter|ẹs|sen|ver|tre|tung 〈f. 20〉1. Vertretung bestimmter Interessen2. Organisation, die die Interessen eines Einzelnen od. einer Gruppe vertritt● die \Interessenvertretung der Gewerkschaften◆ Die Buchstabenfolge in|ter|e... kann in Fremdwörtern auch in|te|re... getrennt werden.
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In|te|r|ẹs|sen|ver|tre|tung, (seltener:) Interessensvertretung, die:a) das Vertreten von Interessen:der Anwalt übernimmt die I. seiner Mandantin;b) Person od. Gruppe von Personen, deren Aufgabe es ist, jmds. Interessen zu vertreten:die I. besteht aus zwei Lehrerinnen und einem Pfarrer.* * *
In|te|rẹs|sen|ver|tre|tung, die: a) das Vertreten von Interessen: der Anwalt übernimmt die I. seiner Mandantin; b) Interessenvertreter[in]; Interessenvertreter[innen]: die I. besteht aus zwei Lehrerinnen und einem Pfarrer.
Universal-Lexikon. 2012.