Interessenvertretung

Interessenvertretung
In|ter|ẹs|sen|ver|tre|tung 〈f. 20
1. Vertretung bestimmter Interessen
2. Organisation, die die Interessen eines Einzelnen od. einer Gruppe vertritt
● die \Interessenvertretung der Gewerkschaften
Die Buchstabenfolge in|ter|e... kann in Fremdwörtern auch in|te|re... getrennt werden.

* * *

In|te|r|ẹs|sen|ver|tre|tung, (seltener:) Interessensvertretung, die:
a) das Vertreten von Interessen:
der Anwalt übernimmt die I. seiner Mandantin;
b) Person od. Gruppe von Personen, deren Aufgabe es ist, jmds. Interessen zu vertreten:
die I. besteht aus zwei Lehrerinnen und einem Pfarrer.

* * *

In|te|rẹs|sen|ver|tre|tung, die: a) das Vertreten von Interessen: der Anwalt übernimmt die I. seiner Mandantin; b) Interessenvertreter[in]; Interessenvertreter[innen]: die I. besteht aus zwei Lehrerinnen und einem Pfarrer.

Universal-Lexikon. 2012.

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